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Falls sich Ihre Fragen mit unserem Informationsangebot nicht beantworten lassen, wenden Sie sich bitte telefonisch (+41 43 259 88 00), per E-Mail oder persönlich (Schalter) an uns. Bitte beachten Sie:
- Wir können grundsätzlich nur allgemeingültige Auskünfte erteilen.
- Aufgrund daten- und personenschutzrechtlichen Bestimmungen können Auskünfte zu Einzelfällen nur an die direkt betroffenen Personen gegen Vorweisen eines Identitätspapieres erteilt werden.
Adressanfragen sind in erster Linie an die Einwohnerkontrolle zu richten (bei bekanntem Wohnort).
Ebenso sind das Bundesamt für Migration (BFM) und das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS), befugt – nicht aber verpflichtet – ausnahmsweise, Privaten oder Dritten, Personendaten aus dem ZEMIS bekannt zu geben. Entsprechende, schriftlich begründete Anfragen sind zu richten an:
BFM - Bundesamt für Migration Zentrales Migrationsinformationssystem Quellenweg 9 / 15 3003 Bern-Wabern
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