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Migrationsamt


Das Migrationsamt des Kantons Zürich - Im Dienste von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schweizerinnen und Schweizern

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich sowie in der Schweiz wird durch Bundesrecht geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Es ist zuständig für Visumsverlängerungen und die Ausstellung von Rückreisevisa. Für Personen, die ihr Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich verwirkt haben und nicht freiwillig ausreisen, leitet das Migrationsamt Massnahmen und Vollzugshandlungen ein.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich bedeutet nicht einfach "Akten, Dossiers und Papierkrieg", sondern rund 140 Mitarbeitende, die sich um Anliegen anderer Menschen kümmern. Wir kontrollieren und regeln die Anwesenheit von Personen ausländischer Nationalität und arbeiten dabei eng mit anderen Behörden zusammen, namentlich mit den kommunalen Einwohnerkontrollen, Kantons- und Stadtpolizeien, Arbeitsämtern und Fürsorgebehörden sowie dem Bundesamt für Migration.
Häufige Fragen zum Schengen-Visum
Visumsbefreiung Serbien, Mazedonien und Montenegro

Wir bitten Sie um Verständnis

Wartezeiten an unserem Schalter

Aufgrund unserer überaus hohen Geschäftslast ist mit Wartezeiten an unserem Schalter zu rechnen. Sollten Sie nur Dokumente abgeben wollen empfehlen und bitten wir Sie, uns diese per Post zukommen zu lassen. In diesen Fällen hat eine persönliche Vorsprache am Schalter keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des Gesuchsverfahrens. Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Bearbeitungsdauer der Gesuche

Nebst knappen Ressourcen möchten wir Sie auf einen überdurchschnittlichen Anstieg der Gesuchseingänge aufmerksam machen. Dies kann zu einer spürbaren Verzögerung der Bearbeitung sämtlicher Gesuche führen. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.

ZH-Nummer bereit halten

Es ist uns ein grosses Anliegen, allfällige telefonische Anfragen rasch und effizient beantworten oder gezielt weiterleiten zu können. Deshalb bitten wir Sie freundlich, Ihre Referenz-Nummer bereit zu halten (ersichtlich auf dem Ausländerausweis oder in Ihrer Korrespondenz).

Öffnungszeiten Feiertage

Unser Amt bleibt über die Weihnachts- und Neujahrsfesttage vom 24.12.09 bis 03.01.10 geschlossen.

MIGRATIONSAMT
des Kantons Zürich 
__________________

Telefonische Auskünfte
 
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

Tel. 043 / 259 88 00 
__________________ 

Öffnungszeiten
Auskünfte am Schalter

Montag bis Donnerstag 
8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 
8.00 bis 13.30 Uhr 

 

Informationen zu allfälligen Wartezeiten am Schalter finden Sie auf unserer Einstiegsseite.


So finden Sie uns (Lageplan) →
Berninastrasse 45
8057 Zürich 
__________________

Postadresse 
Migrationsamt 
des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich 

Fax 043 / 259 88 10
__________________

Auskünfte per Mail
info(at)ma.zh.ch

 
 
 
© 2004 Migrationsamt des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 18.12.2009