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Ausweise & Bewilligungsarten
Verlust eines Ausländerausweises - Antrag Duplikate
Der Verlust eines C, B, L, F oder N-Ausweises muss beim entsprechenden Polizeiposten Ihrer Wohngemeinde (Wohnsitz im Kanton Zürich) oder bei der Zentralstelle "Ausweisverluste" der Stadtpolizei Zürich (Wohnsitz in der Stadt Zürich) gemeldet werden. Dort wird eine Verlustanzeige ausgestellt. Das Migrationsamt stellte keine Verlustanzeigen aus.
Anschliessend reichen Sie beim Kreisbüro (Wohnsitz in der Stadt Zürich) oder bei der Einwohnerkontrolle (Wohnsitz im Kanton Zürich) einen Antrag betreffend Ausstellung eines Duplikates ein. Wir empfehlen Ihnen, bereits zu diesem Zeitpunkt die Original Verlustmeldung, ein aktuelles Passfoto und Ihren Pass mitzunehmen. Das Duplikat ist gebührenpflichtig.
Kategorien Bewilligungs- und Ausweisarten
Ausländische Personen erhalten über die ihnen erteilte Bewilligung einen Ausländerausweis, welcher über die fremdenpolizeiliche Rechtslage Auskunft gibt. Zwecks einfacher Identifikation sind die Ausweise für EU/EFTA-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, sowie für Aufenthalt und Niederlassung unterschiedlich gestaltet.
